Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel

Adresse: Angerstraße 33, 94227 Zwiesel, Deutschland.
Telefon: 9922503390.
Webseite: zettner-rechtsanwaelte.de.
Spezialitäten: Rechtsanwalt.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz, WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 11 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.5/5.

Ort von Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner

Die Kanzlei von Dr. Elisabeth Hinterdobler-Zettner, einer erfahrenen Rechtsanwältin, befindet sich in der Angerstraße 3

Bewertungen von Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Thomas „T.K.“ K.
5/5

Da mittlerweile eine längere Zusammenarbeit besteht, kann ich folgendes berichten:

Frau Dr. Zettner war und ist stets erreichbar, könnte in bislang mehr, als einem Dutzend Fälle ALLE Anliegen für meine Kunden zur vollsten Zufriedenheit klären.

Ich kann mit bestem Wissen und Gewissen eine Empfehlung aussprechen.

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Bianca Vogl
5/5

Frau Dr. Zettner ist eine sehr kompetente und äußerst nette Anwältin.
Man bekam schnell einen Termin und es wurde sehr genau gearbeitet. Außerdem versucht sie immer das Beste für den Mandanten rauszuholen und arbeitet immer in dessen bestem Interesse.
Frau Zettner ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen und ich würde
immer wieder zu ihr gehen.

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Bianca Schwab
5/5

Frau Dr. Zettner ist schon über längere Zeit die Anwältin meines Vertrauens. Immer erreichbar und freundlich. Die Ergebnisse waren immer top. Vielen Dank für ihre ihre fabelhafte Unterstützung.

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Linda Sitzberger
5/5

Ich kann Frau Zettner weiterempfehlen sie ist eine sehr gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Sie hat uns bei unserer Scheidung sehr gut beraten.

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Horst Fleischer
3/5

Jeden Tag werden die Bundesbürger mit neuen Gesetzen zugedeckt, würde sehr GERNE einen anderen Begriff benutzen, wie in meinem Fall Paragraph 33 Grundsteuergesetz, besagt das bei EINNAHME- AUFALL, wie z.B Mieteinnahen von 50 % eine Rückerstattung der bezahlten jährlichen Grundsteuer von 25 % erfolgt. Bei einem TOTALAUSFALL von, wie in meinem Fall, von 100 % eine Rückerstattung von 50 % der bezahlten Grundsteuer, pro Jahr erstattet wird, oder werden sollte. Mieteinnahme - Verlust PRO Jahr TOTAL ca. 40.000 Euro zuzüglich bezahlte Grundsteuer pro Jahr 6300 Euro. Nun musste ich wie so üblich nach einem Immobilienkauf Nutzung durch die Baubehörde Regen, im Bayrischen Wald mit den Alt - Mietverträgen, Zulassung auf Kompatibilität prüfen und stellte FEST dass die Bestand Mietverträge, ca. 6 Stck. offiziell, durch den Alteigentümer illegal abgeschlossen wurden. Ergo daraus, KOMPLETT alle Mitverträge kündigen. Reichte ja nicht. Unsere Gesetze sind so ausgelegt das nach einem Miet - TOTAL - Ausfall, die nicht AUSZUGSWILLIGEN Mieter von Potius zu Pilatus, das heißt, Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht, mit anschließendem Gerichtsvollzieher die illegale NUTZUNG sogar eingeklagt haben. Die BEHÖRDEN = ÄMTER haben ca. 15 Jahre zugeschaut und die ILLEGALITÄT akzeptiert, geduldet. Nun sind die gleichen Behörden statt GESETZE zu wahren, den zu belohnen der ORDNUNG in den S- Haufen bringt, schon wieder auf Betrug ausgelegt. Nach Gericht bis Gerichtsvollzieher musste der MÜLL = 60000 kg, ca. 90 Schrottwracks über 600 Altreifen, gelagerter Bauschutt, entsorgt und entfernt werden. Kosten ca. 120000 Euro. Daraus folgt das dieser Aufwand entstandene Kosten und Ausgaben insgesamt von 172000 Euro, mit NACHWEISE der ARBEITEN, ein Bodengutachten, GERICHTSTERMINE, GERICHTSVOLLZIEHER, WIEGESCHEINE FOTOS DER MÜLLBERGE für das AMT STADTKASSE ZWIESEL 94227, keine ausreichende BEGRÜNDUNG ist mir nach RECHT und GESETZ 2 Jahre x 50 % von 2 Jahre bezahlte Grundsteuer x 6300 = 12600 Euro, für die Jahre 2021 und 2022 zurück zu ERSTATTEN. Diese Argumentation habe ich MINDESTENS 12 RA Kanzleien in der Umgebung vorgetragen und keine, auch nicht die hier beurteilte RA Kanzlei Hinterdobler - Zettner fühlt sich ANGESPROCHEN GERECHTIGKEIT walten zu lassen. SCHANDE für die ZUNFT der RA. Sitzen hinter Politiker und werden NICHT Müde GEGEN den BÜRGER RECHTS - Sichere GESETZE zu schreiben, aber wenn es heißt laut GESETZ dem "BÜRGEN" , was zurück zu geben, hüllen sich gerade die bayrische Bürokratie in eine MONARCHIE. Wer den Unterschied zwischen Bürokratie HEUTE und Monarchie, auch HEUTE, NICHT kennt hat in der Geschichtsstunde geschlafen. SCHADEEEEE !!! H.F.

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Stefanie Schötz
5/5

Wir sind sehr sehr zu frieden. Topp Beratung

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Ja Help
1/5

Die vorherige negative Meinung war ein Versehen.Bitte daher um Entschuldigung!!

Dr. Elisabeth Hinterdobler- Zettner - Zwiesel
Martin Keilhofer
5/5

Sehr kompetent und freundlich

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